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SPD Ortsverein Erzhausen

Fakten Check für einen Neubau

Presse

 

Fakten Check für einen Neubau

 

Letzte Woche konnten Sie sich ein Bild über die Gründe unserer Ablehnung bezüglich der Sanierung der KiTa Hainpfad machen.

Diese Woche möchten wir Ihnen die Faktenlage eines Neubaus erläutern.

Wir geben Ihnen die zusätzlichen Hintergrundinformationen, die Sie brauchen, um unsere Einschätzung zur Realisierbarkeit des Vorhabens Neubau nachvollziehen zu können.

Es versteht sich, dass die endgültige Ausführung eines Neubaus noch detailliert geplant werden muss.

 

Kostensituation

- Kostenschätzung einer KiTa mit 5 Gruppen, zweigeschossig großzügig geschätzt ca. 3 Mio. Euro.

- Für investive Neu-, Ausbau- und Umbaumaßnahmen, die der Schaffung von neuen oder der Erhaltung von im Bestand gefährdeten Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt dienen, steht das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 zur Verfügung. Förderung bis max. 250T€ pro Gruppe, entspricht einer Summe von 1,25 Mio. Euro (Regierungspräsidium Kassel)

- ca. 4.300qm Grundstücksfläche (Kataster Erzhausen)

- Verkauf des Grundstücks der jetzigen KiTa, (konservativ) geschätzter Erlös 1,4 Mio. Euro (410€/qm Bodenrichtwert Erzhausen), Abriss des Bestandsgebäude mit ca. 120 – 150 T€ eingerechnet

Zusätzliche Hintergrundinformation: Für das bisherige Kita-Gelände muss die Gemeinde ebenfalls einen Bebauungsplan (BPlan) aufstellen. Sowohl im geänderten BPlan wie auch in den Kaufverträgen kann die Gemeinde den vorhandenen Baumbestand sichern.

- Grundstück auf dem SVE Gelände vorhanden

Zusätzliche Hintergrundinformation: Das für den Neubau infrage kommende SVE Gelände ist Teil eines Erbbaugrundstückes, das die Gemeinde dem SVE übertragen hat. Die  Bereitschaft zur Rückgabe des  für den Neubau erforderlichen Grundstücksteils an die Gemeinde ist bereits durch den SVE signalisiert worden.

- Gewährleistung bei Erstellung eines Neubaus beträgt 5 Jahre (Gewährleistungsrecht)

Grobe Kostenrechnung für einen Neubau:

Erstellungskosten 3 Mio. Euro minus 1,25 Mio. Euro Förderung minus 1,4 Mio. aus Verkauf des Bestandsgrundstücks ergibt einen Eigenanteil der Gemeinde von ca. 350T €.

 

Zeitschiene

- Abschluss der Investitionen Juli 2022, Abrufen der Mittel bis Dezember 2022 (RP Kassel)

- zusätzliche Hintergrundinformation: Eine in konventioneller Bauweise (Stein auf Stein) erstellte KiTa ist in der Regel innerhalb von 1,5 bis 2 Jahren bezugsfertig. (Ein Gebäude in modularer Fertigbauweise würde sogar schneller erstellt werden können.) Zeitrahmen Fertigstellung zwischen Ende 2021 bis Mitte 2022.

 

Siedlungsbeschränkung, Behörden und Zuständigkeiten

- Änderung des bestehenden Bebauungsplans ggf. Änderung des Flächennutzungsplans über die Regionale Planungsversammlung notwendig

- Keine Einwände gegen den Bau einer neuen KiTa durch das Regierungspräsidium Darmstadt (RP DA) (Stellungnahme RP vom 21.03.2019 V/277 7. Ergänzung)

Zusätzliche Hintergrundinformation zur Änderung BPlan und Flächennutzungsplan:

Der Regierungspräsident als obere Verwaltungsbehörde genehmigt die Änderung des Bebauungsplans (BPlan) und das Kreisbauamt als untere Verwaltungsbehörde prüft lediglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, ob die Festsetzungen im BPlan richtig umgesetzt wurden. Die früher getätigte Auskunft des Kreisbauamtes gegenüber der Verwaltung, es sei nicht möglich auf dem avisierten SVE Gelände zu bauen, erfolgte wohl auf Grund des bestehenden BPlans (keine Bebauung, nur Sport-/Freizeitnutzung). Eine Änderung des BPlans schafft neues Baurecht.

Der Flächennutzungsplan benennt die Grundstückflächen einer Gemeinde, die für Bebauung ausgewiesen sind. Es ist einer Kommune nicht möglich, davon ohne Genehmigung abzuweichen. Unter Umständen bedarf es einer Änderung des „Sportgeländes“. Hier könnte die Zustimmung der Regionalen Planungsversammlung notwendig werden.

Da der Kita-Neubau im Geltungsgebiet des bestehenden BPlans errichtet werden soll, bedarf es jedenfalls der Änderung dieses BPlans. Dass dort eine KiTa gebaut werden kann, hat die schriftliche Stellungnahme des RP bestätigt.

Zusätzliche Hintergrundinformation Siedlungsbeschränkung: Trotz  Siedlungsbeschränkung liegen das gesamte neu zu gestaltende Freizeitgelände, das Außengelände des SVE (inkl. des neuen Kunstrasenplatzes) mit Mehrzweckhalle, ein Spielplatz, der Tennisclub Blau-Weiß mit der Außenanlage und die Kindergartengruppe der Flummis (Außengruppe KiTa Hainpfad) ebenfalls im Siedlungsbeschränkungsbereich. Die jetzige KiTa Hainpfad ist nur wenige Meter von dem zukünftigen Neubaugelände entfernt. Ein Lärmzuwachs im KiTa Außenbereich wird kaum merklich sein. Das Gebäude wird den Schallschutzanforderungen entsprechend geplant und ist dann wahrscheinlich geschützter als das zu sanierende Bestandsgebäude.

Hinweis: Der Siedlungsdruck im Rhein-Main-Gebiet ist derart hoch, dass es inzwischen viele Beispiele von Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Siedlungsbeschränkung gibt…

 

Fördergelder (siehe Kostensituation)

- 1,25 Mio. Euro für einen 5 gruppigen KiTA-Neubau

Zusätzliche Hintergrundinformationen:

Die Auszahlung der Fördergelder ist an 2 Bedingungen geknüpft:

1. Es müssen (noch) Fördermittel im Fördertopf vorhandenen sein.

2. Es muss der Nachweis über die Schaffung von „neuen“ oder der Erhaltung von „im Bestand gefährdeten“ Betreuungsangebote erfolgen.

Zu 1. Das Förderprogramm ist bis 2020 terminiert. Es wäre sehr unwahrscheinlich, dass der Fördertopf leer ist.

Zu 2. Um im Einzelfall das Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu prüfen und über die Höhe der Förderung zu entscheiden, ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde - dem Regierungspräsidium Kassel - über den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich.

à Nachweis „Neuschaffung“: Erstellung einer 5te KiTa Gruppe, d.h. eine Gruppe mehr als jetzt

à Nachweis „Bestandsgefährdung“: Betreuungsangebot kann nur durch eine Sanierung (1,1 Mio. Euro) des Bestandsgebäudes gewährleistet werden.

 

Anzahl der Kindergartenplätze

Wie in der letzten Woche dargelegt:

- bis August 2020 wird die Gemeinde in Summe 45 Kindergartenplätze zu wenig haben (Sozial-, Kultur- und Sportausschuss vom 07.03.2019)

- Schaffung von 25 mehr Kindergartenplätzen!

Nur ein Neubau mit einer 5 gruppigen KiTa wird nachhaltig (zumindest für 25 der 45 leer ausgehenden Familien) den guten Betreuungsgrad in Erzhausen aufrechterhalten.

- Kritik an der kurzfristigen (vermeintlichen) Lösung durch Container (für den Zeitraum der Sanierung): Eine konkrete Antwort, wo die „überzählige“ Gruppe nach einer Sanierung untergebracht werden könnte, blieb die Verwaltung schuldig. Angedacht war wohl eine Übernahme von Container mit dem Wunsch, diese einer KiTa (wahrscheinlich Sandhügel) anzugliedern. (Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 08.04.2019)

- Unterbringungslösungen: Es gibt Möglichkeiten eine weitere Kindergartengruppe kurzfristig (aber nur übergangsweise) unterzubringen. Das Vorstellen der aus unserer Sicht verschiedenen Modelle obliegt der Verwaltung und wird bestimmt im nächsten Sozial-, Kultur- und Sportausschuss erfolgen.

 

Fazit: Der Bau eines neuen Kindergartens wird die Gemeinde ca. 350T€ kosten (eine Sanierung ca. 640T€, siehe Fakten Check Sanierung KiTa Hainpfad).

Die Umwidmung der Sanierungsgelder (KIP Förderprogramm aus Bundes- und Landesmitteln) wird den allgemeinen Haushalt der Gemeinde um ca. 660T€ entlasten! Die Vorhaben Sanierung Brühlweg/Brühlstraße, Sanierung Bürgerhaus mit Heizung, Lüftung, Wärmerückgewinnungsanlage und Ausbau der Barrierefreiheit müssen NICHT aus den allmeinen Haushaltsmittel Erzhausens finanziert werden.

Die durch einen Neubau geschaffene 5. Gruppe wird Erzhausen zukunftsfähig machen. Es werden nachhaltig Werte geschaffen, die viele Jahrzehnte bestand haben werden. Mit einem Neubau sichert die Gemeinde Erzhausen Infrastruktur, die Familien für ihre Zukunft in Erzhausen brauchen – nämlich Kindergartenplätze.

 

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