Header-Bild

SPD Ortsverein Erzhausen

Vortrag B.Zypries über Vorsorgevollmacht

Allgemein

 
Zuhöhrer beim Vortrag "Vorsorgevollmacht"

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Vortrag von Brigitte Zypries, SPD Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin am 28.05.2010 in Erzhausen.

Volles Haus bei der SPD

Brigitte Zypries, SPD Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin, sprach zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Bürgerhaus Erzhausen

Auf reges Interesse bei den Erzhäusern stieß das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Brigitte Zypries war der Einladung des SPD Ortsvereins gefolgt und trug am 28. Mai 2010 im voll besetzten Saal im Bürgerhaus dazu vor und beantwortete die Fragen der Zuhörer. Dabei wurde deutlich, dass den meisten Anwesenden nicht klar war, dass man als Ehefrau, Ehemann, Mutter oder Vater nicht automatisch „Vollmacht“ hat, sondern dass es dazu einer schriftlichen Form bedarf.

Wenn man also im Fall des Falles nicht auf einen vom Gericht bestellten Betreuer angewiesen sein will, dann sollte man der Person/den Personen des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen und im Rahmen der Patientenverfügung seinen Willen in Bezug auf z. B. lebenserhaltende Maßnahmen usw. exakt kund tun. Die Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Abständen erneut unterschrieben werden, so dass erkennbar ist, dass das, was einmal aufgeschrieben wurde, immer noch gültig ist.

Die notarielle Beurkundung der Vollmacht ist nicht zwingend notwendig. Es sei denn, der Bevollmächtigte soll ermächtigt werden, ein Verbraucherdarlehen für Sie aufzunehmen oder wenn Sie eine unwiderrufliche Vollmacht zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Grundstücks erteilen wollen. Bei der Fülle der Dinge, die bedacht werden müssen, ist es sicher ratsam, sich bei einem Notar beraten zu lassen.
Eine Eintragung der Vorsorgevollmacht in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer wird empfohlen. (Bundesnotarkammer, - Zentrales Vorsorgeregister -, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin). Hierfür fallen Gebühren an; der Antrag für eine bevollmächtigte Person kostet 16,00 €. Wenn Sie den Antrag online (www.vorsorgeregister.de) stellen und mit Lastschrifteinzug einverstanden sind, so fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz können die Broschüre und alle Formulare herunter geladen werden: http://www.bmj.bund.de/. Auf der Startseite / Suche, das Wort Vorsorgevollmacht eingeben, Unter Suchergebnis „Betreuungsrecht“ sind beim Balken „DOWNLOAD“ die Vollmachtsformulare bereitgestellt.

Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Die Grundzüge des Betreuungsrechts mit dem Stand Mai 2007 werden Ihnen in der Broschüre "Betreuungsrecht" dargelegt. Sie finden z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht.

Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die sogenannte Vorsorgevollmacht eingegangen. Sie finden dort auch konkrete Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht.

Neben der Broschüre können Sie sich Muster für eine Vorsorgevollmacht, für eine Betreuungsverfügung und für eine Konto-/Depotvollmacht herunterladen. Zusätzlich stehen Ihnen das "Formular P - Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht" und das "Formular PZ - Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter zu einer Vorsorgevollmacht" zur Eintragung in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer zum Ausdruck zur Verfügung

Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.

Deshalb finden Sie in dieser Broschüre kein fertiges Formular. Sie finden Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.
Die Broschüre sowie die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung (Auszug aus der Broschüre Seite 21 - 31) finden Sie zum Download.

Die Gemeindeverwaltung wird die Broschüre besorgen und im Rathaus zur Abholung bereit legen. Sobald die Broschüre zur Verfügung steht, wird dies im Erzhäuser Anzeiger bekannt gegeben.

Sigrun Hahn, stellv. Vorsitzende SPD Ortsverein Erzhausen

 
 

AG 60 plus

 

 

 

 

Unsere Landtagsabgeordnete

 

Counter

Besucher:357403
Heute:73
Online:1