Sie werden erinnern: Die Gemeindevertretung hatte in der vorletzten Sitzung mehrheitlich (insbesondere mit den Stimmen der GfE) beschlossen, wegen der „Leitbilderstellung“ den Gemeindevorstand zu beauftragen, von Frau Prof. Funke ein „formales Angebot mit Leistungsverzeichnis anzufordern. Hierbei sind die anfallenden Kosten zu beziffern.“
Weiter sollte der Gemeindevorstand mit Frau Prof. Funke einen Vertrag abzuschließen, sofern die Kosten den Betrag von 45.000,00 € - wie im Haushalt bereitgestellt - nicht übersteigen.
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hat der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde mit Frau Prof. Funke einen Vertrag abgeschlossen habe; der Bürgermeister hat aber weder das formale Angebot mit Leistungsverzeichnis noch den Vertrag selbst der Gemeindevertretung vorgelegt.
Die SPD-Fraktion hat daraufhin den Gemeindevorstand gebeten, diese Unterlagen bis Mitte August der SPD-Fraktion vorzulegen. Geantwortet hat hierauf nicht der Gemeindevorstand sondern die Vorsitzende der Gemeindevertretung; sie hat uns wissen lassen, ich zitiere wörtlich: “Ich bitte um Beachtung bzw. Kenntnisnahme, dass anfragende Fraktionen oder jedes andere Mitglied der Gemeindevertretung nicht berechtigt sind, Informationen und Unterlagen direkt bei den jeweiligen Vertragsparteien der Gemeinde einzuholen:“
Ob ein solcher Hinweis rechtlich vertretbar ist, mögen zunächst andere entscheiden.
Sie, die Sie diese Zeilen lesen, sind – sofern Sie nicht der Gemeindevertretung angehören - an einen derartigen Hinweis nicht gebunden. Die SPD-Fraktion bittet Sie daher, im Interesse einer transparenten Durchführung des Leitbildprozesses, die von uns beim Gemeindevorstand erbetenen Unterlagen bei Frau Prof. Funke abzufordern: Wir schlagen folgenden Text vor:
„Frau Prof.Dr. Ursula Funke
Seebachstraße 22
65929 Frankfurt
Sehr geehrte Frau Prof. Funke;
ich bin Bürger/in in Erzhausen und davon unterrichtet, dass die Gemeinde mit Ihrer Hilfe ein Leitbild für die Gemeinde erstellen wird. Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung vom 22.05.2017 den Gemeindevorstand aufgefordert, vor einer Beauftragung zunächst bei Ihnen ein „formales Angebot mit Leistungsbeschreibung“ einzuholen. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.06.2017 hat der Bürgermeister berichtet, dass Ihnen der Auftrag erteilt worden ist; das „formale Angebot mit Leistungsbeschreibung“ hat er allerdings ebenso wenig vorgelegt wie einen mit Ihnen geschlossenen Vertrag, aus dem sich ergibt, dass der Gemeinde höchstens Kosten in Höhe von 45.000,00 € entstehen. Eine Bitte der SPD-Fraktion wurde von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung mit dem Hinweis kommentiert, „Fraktionen oder jedes andere Mitglied der Gemeindevertretung sind nicht berechtigt, Informationen und Unterlagen direkt bei den jeweiligen Vertragsparteien der Gemeinde einzuholen“.
Da ja auch meine Mitwirkung bei der Leitbilderstellung gefragt ist und ich besonderen Wert auf Transparenz und Offenheit in der politischen Willensbildung lege, habe ich natürlich auch ein Interesse daran zu wissen, wofür 45.000,00 € Steuergelder ausgegeben werden sollen und ob das auch tatsächlich der maximale Kostenaufwand ist, der auf die Gemeinde zukommen werden wird.
Ich bitte Sie daher, mir das bereits von der Gemeindevertretung geforderte „formale Angebot mit Leistungsverzeichnis“ in Kopie zur Verfügung zustellen, damit auch ich erkennen kann, welche Leistungen im Rahmen des von Ihnen vorgeschlagenen Aktionsplanes erbracht werden, der mit allen relevanten Bevölkerungsgruppen – also auch mit mir – entwickelt werden soll.
Für Ihre Mühe danke ich Ihnen schon jetzt.“
Helfen Sie, verehrte Leserin und Leser uns mit einem solchen Schreiben das zu erfahren, was zu erfahren und nachzufragen derzeit uns verwehrt wird.
Axel H.Mönch
Vorsitzender der SPD Fraktion