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SPD Ortsverein Erzhausen

Koalitionsvereinbarung

Kommunalpolitik

 

Koalitionsvereinbarung

Vorwort

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeindevertretung Erzhausen bilden für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 eine Koalition, um gemeinsam im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner Erzhausens eine soziale und ökologisch orientierte Politik umzusetzen.

§ 1
Allgemeiner Grundsatz

1. Diese Koalitionsvereinbarung legt für beide Fraktionen verbindlich

- die während der Legislaturperiode von der Koalition zu verfolgenden Ziele,

- die personelle Zusammensetzung des Gemeindevorstandes, der Ausschüsse der Gemeindevertretung und die von der Gemeindevertretung zu benennenden Mitglieder in Verbänden, Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Gremien (soweit von beiden Fraktionen zu besetzen),

- die Art und Weise der Zusammenarbeit und Abstimmung in Bezug auf die Durchsetzung der gemeinsam festgelegten politischen Ziele und der jeweiligen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse

fest.

2. Die in diesem Koalitionsvertrag gemeinsam festgelegten politischen Ziele können nur einvernehmlich abgeändert werden. Fragestellungen, zu denen dieser Koalitionsvertrag Aussagen nicht enthält, sollen möglichst einvernehmlich gelöst werden; ist dies nicht möglich, kann mit wechselnden Mehrheiten abgestimmt werden.

3. Die Verwirklichung der in dieser Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Ziele wird sich auch an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Erzhausen orientieren müssen. Hinsichtlich etwaiger Investitionsvorhaben besteht Einvernehmen, dass zu Beginn solcher Investitionsvorhaben durchführbare Deckungsvorschläge vorliegen müssen. Die Priorität der Verwirklichung einzelner Vorhaben ist einvernehmlich abzustimmen.

4. Beide Fraktionen sind sich darin einig, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Erzhausen über die gemeinsam festgelegten politischen Ziele, Entscheidungen und ihre Hintergründe möglichst umfassend informiert werden. Über die Ergebnisse der Koalitionsgespräche auch innerhalb der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft wird grundsätzlich eine gemeinsam abgestimmte Presseerklärung veröffentlicht.

5. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen der Gemeindevertretung soll gefördert werden; neben dem Bürgerhaushalt soll dies insbesondere auch durch einen Tag der „offenen Verwaltung“ und eine informative Bürgerversammlung, die jedes Jahr Schwerpunkte setzen soll, erreicht werden.

6. In der Gemeindevertretung ist für jede Sitzung eine Liste auszugeben, die die getroffenen Beschlüsse der Gemeindevertretung in der Legislaturperiode, den Stand der Bearbeitung und den Zeitpunkt ihrer Erledigung wiedergeben. Diese Liste ist bei der Veröffentlichung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung mit zu veröffentlichen.

§ 2
Interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft (IFAG)

1. Um die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen beiden Fraktionen während der Legislaturperiode zu gewährleisten und die Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und – soweit erforderlich – des Gemeindevorstandes vorzubereiten, findet regelmäßig rechtzeitig vor jeder Gemeindevertretersitzung und den Sitzungen der beiden Fraktionen eine Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft (IFAG) statt. Diese findet am Donnerstag vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

2. In diesen Sitzungen werden zur Verwirklichung der gemeinsam festgelegten Ziele Anträge für die Gemeindevertretersitzungen sowie Tagesordnungspunkte für die Ausschusssitzungen interfraktionell abgestimmt und die gemeinsamen Entscheidungen vorbereitet.

3. Zu den Sitzungen der IFAG entsendet jede Fraktion mindestens drei, höchstens jedoch vier Personen, deren Auswahl im Übrigen jeder Fraktion für jede Sitzung freigestellt ist.

4. Nach vorheriger Vereinbarung können zu den Sitzungen der IFAG auch Dritte (Bürger/innen, Sachverständige etc.) beratend hinzugezogen werden.

5. Mit den beiden anderen in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen (CDU und FWE) soll – soweit möglich und erforderlich – vor jeder Gemeindevertretersitzung zu etwa strittigen Tagesordnungspunkten ein vermittelndes Gespräch geführt werden.

6. Am Ende eines jeden Jahres der Legislaturperiode werden beide Fraktionen eine gemeinsame Sitzung abhalten, in der die gemeinsame Tätigkeit in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen erörtert und für die Zukunft Planungen erarbeitet werden sollen.

§ 3
Personelle Vereinbarungen

1. Beide Fraktionen legen zur Wahl des Gemeindevorstandes einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor, der gewährleistet, dass das Amt des/der Ersten Beigeordneten von einem/einer Vertreter/in von Bündnis 90/Die Grünen eingenommen wird, das Amt der drei nächsten Beigeordneten von Vertretern der SPD besetzt werden. Der Wahlvorschlag folgt auch im weiteren dieser Besetzungsordnung (ein Vertreter/eine Vertreterin Bündnis 90/Die Grünen, drei Vertreter/innen SPD). Es ist vereinbart, dass von den auf den gemeinsamen Wahlvorschlag entfallenden vier Beigeordneten grundsätzlich die SPD drei, Bündnis 90/Die Grünen eine/n Beigeordnete/n stellen.

2. Sollte bei der im Jahre 2012 anstehenden Bürgermeisterwahl der/die Wahlbewerber/in der SPD nicht gewählt werden, wird das Amt des/der Ersten Beigeordneten von einem/einer von der SPD benannten Beigeordneten (bzw. einem auf der gemeinsamen Liste verzeichneten, von der SPD benannten Bewerber/in) besetzt werden.

3. Die Koalitionspartner werden bemüht sein, einen gemeinsamen Kandidaten/Kandidatin für die nächste Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin zu benennen; sollte dies nicht möglich sein, steht es jeder Partei frei, eine/einen eigene/n Kandidatin/Kandidaten zu unterstützen.

4. Es besteht Übereinstimmung darin, dass der/die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses und der/die Vorsitzende des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses von einem/einer Vertreter/in der SPD, der/die Vorsitzende des Sozialausschusses von einer/einem Vertreter/in von Bündnis 90/Die Grünen besetzt werden soll; der jeweils andere Fraktionspartner besetzt das Amt des/der jeweiligen Stellvertreters/in.

Für die Wahl der Vertreter der Gemeinde in einzelnen Verbänden, Kommissionen und Beiräten werden wie folgt bestimmt:

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung der Gemeinschaftskasse der Gemeinden:
SPD – Bündnis 90/Die Grünen

- Vertreterin/Stellvertreter für den Verbandsvorstand des Wasserverbandes:
Bürgermeister – Erster Beigeordneter

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes:
Bündnis 90/Die Grünen - SPD

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung KIV:
Bürgermeister – Erster Beigeordneter

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für den Kindergartenbeirat:

a) Gemeindliche Kindergärten:
Bündnis 90/Die Grünen - SPD

b) Evangelischer Kindergarten:
SPD - Bündnis 90/Die Grünen

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes:
Bürgermeister – Erster Beigeordneter

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes (2):
jeweils SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wobei der/die Vertreter/in jeweils der gleichen Fraktion angehören soll

- Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung:
Bürgermeister, Erster Beigeordneter und – wenn der Bürgermeister in den Vorstand gewählt wird – SPD

- Wahl Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Kommission zur Abwehr des Fluglärms:
Bürgermeister - SPD

- Vertreter/in des Beirates der SBE:
2 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen

§ 4
Politische Zielvorstellungen

1. Die Koalitionspartner wollen in der laufenden Legislaturperiode insbesondere folgende Bereiche bearbeiten und – soweit möglich – erledigen:

- Neugestaltung des Hessenplatzes, Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Verwirklichung des Grundsatzes der Barrierefreiheit auch im öffentlichen Verkehrsraum, Sanierung, Ausbau und Schutz des Rad- und Wanderwegenetzes

- Ausbau der Lessingschule zur Ganztagesschule, bedarfsgerechter Ausbau der U3-Betreuungsplätze, weitere Förderung des Jugendzentrums; Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes und Sicherstellung der hierfür notwendigen Fortbildung der Betreuer/innen

- Unterstützung der Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes im Baugebiet Rodensee II, Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für das gemeindliche Pflegeheim Industriestraße, gemeinsam mit Dritten zu erarbeitendes Konzept für ein Mehrgenerationenhaus, Vernetzung der Altenarbeit zwischen den Beteiligten (Gemeinde, Vereine, ehrenamtliche Helfer, Anbieter), Verbesserung und Stärkung altengerechten Wohnens in Erzhausen

- schrittweise Einführung eines Bürgerhaushaltes mit rechtzeitiger Unterrichtung der Bürger/innen und Gewährleistung frühzeitiger Mitwirkungsmöglichkeiten; Einnahmen- und Ausgabenseiten auch für die Einwohner/innen transparenter machen

- vollständige Herstellung eines ausreichenden Lärmschutzes entlang der Rhein-Neckar-Bahn entlang Industriestraße/Ostendstraße; Gewährleistung ausreichenden Lärmschutzes im Falle eines Planfeststellungsverfahrens für eine ICE-Trasse entlang der BAB 5; Durchsetzung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses für den Egelsbacher Flugplatz wegen Lärmschutz; ausreichende Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte und Veröffentlichung von Verstößen und/oder der Nichtahndung von festgestellten Verstößen; Überprüfung des Hubschrauberverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Egelsbach auf Notwendigkeit und Umfang, es soll geprüft werden, ob ein Beitritt zur Klagegemeinschaft der Kommunen mit dem Ziel der Neuordnung der Flugrouten erfolgen soll

- Förderung nachhaltiger Energiekonzepte verstärkter Ausbau der Solartechnologie für Strom und Wärme bei öffentlichen Gebäuden; Vorgabe von Energiesparmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen; Einrichtung einer Energieberatung – gegebenenfalls auch in kommunaler Zusammenarbeit

- Natur und Landschaft: Erhalt der Obstbaumgrundstücke westlich der Wolfsgartenallee, kein Ausbau der Wolfsgartenallee selbst; keine weitere Ausweisung oder Erschließung von Neubaugebieten; Einsetzen für den Schutz der „Hintersten Tagwiese“

- Wirtschaft und Verkehr: Endgültiger Ausbau der Südlichen Ringstraße, der Industriestraße sowie der Straßen im Gebiet Rodensee II, Unterstützung ortsansässiger Unternehmen und Existenzgründer, Aufbau von Netzwerken und Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit zum Zwecke der Beschaffung von Fördermitteln und dem Aufzeigen von Fördermöglichkeiten, Übernahme selbst ausgebildeter qualifizierte/r Bewerber/innen in langfristige Beschäftigung durch die Gemeinde

- eine Unterführung/Überführung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges ist ausgeschlossen; mit der Stadt Darmstadt soll in Gesprächen der Versuch unternommen werden, entlang der südlichen Gemarkungsgrenze von Erzhausen eine Verbindung zwischen der B 3 zur K 169 zu schaffen. Die Verkehrsplanung des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Norden soll unter Einbeziehung der Stadt Darmstadt verstärkt und intensiviert werden; der Landkreis Darmstadt-Dieburg muss mit in die Verantwortung für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges ohne unnötigen Natur- und Landschaftseingriff genommen werden

- Kultur und Ehrenamt: Förderung der Ehrenamtscard, weitere Förderung der örtlichen Vereine sowohl in finanzieller als auch ideeller Hinsicht, zum Beispiel ortskundlicher Arbeitskreis KuK und Förderung des Bücherbahnhofes

Erzhausen, 18. April 2011

 
 

AG 60 plus

 

 

 

 

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