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SPD Ortsverein Erzhausen

30.06.2017 in Kommunalpolitik

WAHLEN STELLEN WEICHEN - UND SIND FÜR DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER...

 

WAHLEN STELLEN WEICHEN - UND SIND FÜR DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER DIE WICHTIGSTE MITWIRKUNGSMÖGLICHKEIT AN DER POLITIK UND DER VERWALTUNG IHRER GEMEINDE

Der SPD-Ortsverein Erzhausen sucht für die Bürgermeisterwahl, Herbst 2018, eine/n qualifizierte/n Kandidaten/in, die/den wir gerne unterstützen möchten.

Erzhausen mit seinen ca. 8.000 Einwohnern liegt nördlich von Darmstadt und südlich von Langen. Es gehört zum Landkreis Darmstadt-Dieburg und ist schuldenfrei. Neben kleineren und mittleren Gewerbebetrieben gibt es drei gemeindliche Kindertagesstätten, eine Kindertagesstätte in kirchlicher Trägerschaft, eine Grundschule, diverse Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten und eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr in Richtung Darmstadt und Frankfurt bis Bad Soden.

Die Verwaltung, deren Chef/in Sie werden möchten, hat zurzeit etwa 70 Mitarbeiter/innen und das Jahresbudget beträgt etwa 13,5 Mio €.

Ihre fachliche Qualifikation ist für uns ein genauso wichtiges Kriterium wie Ihre Erfahrung Mitarbeiter zu führen, Visionen und Strategien zu entwickeln und die Zukunft der Gemeinde mit wechselnden Mehrheiten in der Gemeindevertretung voran zu bringen und dabei andere Menschen in diesen Veränderungsprozess einzubeziehen.

Ihr aufgeschlossenes Wesen und Ihre Kommunikationsstärke ermöglicht es Ihnen, interdisziplinär zu arbeiten und sich in einem komplexen Arbeitsumfeld stets souverän zu bewegen.
Ein SPD-Parteibuch ist nicht notwendig.

Wir unterstützen Sie!

Hilfreiche Vorraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung für die Position eines Bürgermeisters/in sind für uns:

  • der Abschluss zum Verwaltungsfachwirt und Berufserfahrung oder eine kaufmännische Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Verwaltung
  • die formale Ausbildung kann ggf. ersetzt werden durch einschlägige Erfahrung im Komplex der öffentlich-rechtlichen Verwaltung
  • eine starke, durchsetzungsfähige Persönlichkeit
  • Erfahrungen in der Personalführung
  • sachorientiertes effektives Arbeiten
  • rhetorische Qualitäten
  • Integrität und Glaubwürdigkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen und Teamfähigkeit
  • eigene Visionen und den notwendigen Gestaltungswillen
  • Bereitschaft mit allen in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen vorurteilsfrei und unvoreingenommen zusammen zu arbeiten
  • gute Englischkenntnisse
  • Kenntnisse der wesentlichen PC-Anwendungen

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach A16. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tage des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Stellen Sie sich dem SPD-Ortsverein Erzhausen vor und reichen Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen bis zum 01.09.2017 bei Herrn Dietrich Schmid, Brühlstraße 11, 64390 Erzhausen ein!

Ihre Kontaktaufnahme wird selbstverständlich vertraulich behandelt!

Ihr SPD-Ortsverein Erzhausen
Mit Kompetenz Zukunft gestalten

 

29.02.2016 in Kommunalpolitik

Was ist die Funktion der Gemeindevertretung?

 

Jetzt weiß der Leser inzwischen über ganz viele Beiträge wie er am 6. März 2016 wählen kann. Kumulieren, panaschieren und/oder auch streichen… aber vielleicht ist ihm noch nicht ganz klar, welche Funktion die Gemeindevertretung hat.

Die hessische Gemeindeordnung (HGO) legt alle Rechte, Pflichten und Befugnisse der Gemeindeorgane fest. Ähnlich der Strukturierung auf Bundesebene legt die HGO eine Gewaltenteilung fest, die sich verkürzt und für Nicht-Juristen wie folgt aufteilen lässt. Wer sich für den exakten Wortlaut interessiert, mag bitte in der HGO nachlesen.

Die Verwaltung ist die Exekutive (analog der Bundesregierung).

Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung mit Weisungsbefugnis gegenüber seinen Mitarbeitern in der Verwaltung.

Die Aufgabe der Verwaltung ist die Regelung aller regelmäßig wiederkehrender Amtstätigkeiten. Bei Angelegenheiten, die grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde bedeuten, stellt die Verwaltung Anträge, die die Gemeindevertretung berät und verabschiedet.

Die Verwaltung setzt den abgestimmten Beschluss um.

Die/der Bürgermeister/in wird alle 6 Jahre gewählt und kann ein Parteibuch haben, muss aber nicht. Sollte sie/er eines haben, so ist es keine Garantie für das problemlose „durchwinken“ ihrer/seiner Anträge.

Ein Beispiel (wieder zum Thema Kindergartengebühren):

In der Zeit von Dieter Karl (SPD) als Bürgermeister wurde schon damals die Gebührenerhöhung der Kindergärten beantragt. Der Antrag kam aus der Verwaltung (wie auch diesmal) und wurde seiner Zeit mit der Mehrheit der SPD Stimmen in der Gemeindevertretung abgelehnt. Pech für den SPD Bürgermeister.

Die Gemeindevertretung ist die Legislative (analog dem Bundestag).

Sie ist die politische Vertretung der Bürger.

Die Gemeindevertretung hat keinen Chef mit Weisungsbefugnis, denn alle Gemeindevertreter entscheiden bei den Anträgen nach ihrem Gewissen und natürlich nach den Inhalten der Wahlprogramme. Deshalb kann der Bürger bei der Wahl kumulieren, panaschieren und/oder streichen, denn „sein“ gewählter Vertreter wird im Sinne „seines“ Wählers entscheiden.

Die Gemeindevertretung ist in der Regel die einzige Instanz, die eine Entscheidung herbeiführen kann!

Wie ist der Ablauf eines Antrages bis zur Entscheidung?

Die Verwaltung, eine Fraktion oder ein einzelner Gemeindevertreter gibt einen Antrag in die Gemeindevertretung (Teil A).

Nach Beratung, ob der Antrag diskussionswürdig ist, wird er ggf. in den entsprechenden Ausschuss verwiesen.

In Erzhausen gibt es 3 Ausschüsse: den Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss (BVU), den Sozial-, Sport- und Kulturausschuss (SSK) und den wichtigsten den Haupt- und Finanzausschuss (HuFina).

Im Ausschuss wird beraten, diskutiert und ggf. der Antrag zurückgestellt (passiert hin und wieder, weil wichtige Aspekte neu hinzu gekommen sind, oder Informationen fehlen). In diesem Fall bessert die Verwaltung nach. Im Ausschuss wird nochmals beraten und dann von den Ausschussmitgliedern abgestimmt.

So der Antrag im Ausschuss der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung / Zustimmung empfohlen wurde, wird über ihn in Teil B von der Gemeindevertretung abgestimmt.

Ausnahme: Alle Fraktionen haben zugestimmt, dann kann über den Antrag auch in Teil A der Tagesordnung abgestimmt werden (über Anträge in Teil A der Tagesordnung wird von der Gemeindevertretung nicht nochmals beraten).

Ist der Antrag im Ausschuss nicht positiv verabschiedet worden, wird er in Teil B der Tagesordnung nochmals beraten und auch hierüber abgestimmt.

Zusammenfassung:

Die eigentliche Aufgabe der Gemeindevertretung ist das Prüfen der Anträge der Verwaltung, der Fraktionen oder einzelner Gemeindevertreter und ggf. deren Verabschiedung.

Ihre anschließende Umsetzung laut Beschluss ist dann Aufgabe des Gemeindevorstands, der zurzeit sieben Mitglieder hat (einer hiervon ist der Bürgermeister).

Wörtlich heißt es in §50 Abs. 2 HGO im Auszug:

„Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des §4 Abs.2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.“

Ganz deutlich: Hier sind die Wahrung der Interessen aller Bürger und der Gemeinde relevant und keine persönlichen Vorlieben.

Und da die Beschlüsse der jetzigen Legislaturperiode meistens einstimmig durchgelaufen sind, kann formal von einer guten Zusammenarbeit ausgegangen werden.

 

Und warum „beglücke“ ich die Leser mit meiner Aufklärung? Weil ich glaube, dass es zu einer Wahl auch gehört, zu wissen, welche Funktion die Personen haben, denen ich mein Vertrauen schenke.

Und damit es nicht wieder zum Vorwurf kommt, hier stände eine Partei hinter dem Artikel (was bei diesem Inhalt auch nicht schlimm wäre)- ja, ich kandidiere zwar für die SPD, aber noch bin ich politisch interessierte Bürgerin – eventuell mit dem Bedürfnis nach meiner Art der Offenheit und Transparenz.

Sarah Olivera - Am Lutherpfad 11b - 64390 Erzhausen

 

21.02.2016 in Kommunalpolitik

SPD - Informationsstand am Bahnhof

 

Der SPD-Ortsverein wird am Mittwoch, den 2. März von 15.00 - 19.00 Uhr seine Informationsreihe fortsetzen und dazu am S-Bahnhof in Erzhausen einen Informationsstand installieren.

Kandidatinnen und Kandidaten der Erzhäuser Kommunalpolitik stehen Ihnen an diesem Tage zu allen Fragen der örtlichen Politik gerne Rede und Antwort. Nutzen Sie die Gelegenheit direkt mit uns ins Gespräch zu kommen. Selbstverständlich wird auch wieder unser rotes Sofa vor Ort sein um Platz zu nehmen und in gemütlicher Runde zu diskutieren. Für Getränke und kleine Snacks ist gesorgt.

Der SPD- Ortsverein Erzhausen freut sich auf Ihren Besuch. Sollten Sie verhindert sein oder keine Möglichkeit haben unseren Infostand am Bahnhof zu besuchen, so können Sie sich gerne über unsere Arbeit in Erzhausen und unsere Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl, auf unserer Facebookseite www.facebook.com/spderzhausen Informationen einholen.

Sie haben auch die Möglichkeit direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Schreiben Sie ganz einfach an info @ spd-erzhausen.de, wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Der Vorstand des SPD-Ortsvereins Erzhausen